Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach dem BGB Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Recht auf Auskunft. Das steht im Gesetz, § 2314 BGB. Aber könnte er deswegen auch ein Recht haben, in das Grundbuch oder gar die Grundakte von Immobilien zu gucken, die dem Erblasser gehören oder gehört haben? Der Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB ist ein Anspruch,…