ErbengemeinschaftGemeinsam mit 13 weiteren ausgewiesenen Spezialisten hat Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann das konzeptionell von ihm entworfene, umfassende Fachbuch „Die Erbengemeinschaft“ verfasst. Es erscheint 2019 mittlerweile in der dritten Auflage und hat sich zum Standardwerk entwickelt. Rechtsanwalt Dr. Rißmann ist Herausgeber des Gesamtwerks und Autor der Kapitel „Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten“, „Beendigung der Erbengemeinschaft“, „Erbscheinsverfahren, Prozessführung und Zwangsvollstreckung“ sowie „Berufsrecht“.
Zum Buch

 

Praxiskommentar ErbrechtDer von Damrau/Tanck herausgegebene Kommentar ist der Standardkommentar für die erbrechtliche Praxis. Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann kommentiert hier die §§ 2032-2048 BGB.
Zum Buch

 

Fachanwalt für ErbrechtDas von Bonefeld/Wachter herausgegebene Fachbuch ist Begleitbuch zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Erbrecht und unterstützt auch danach in der praktischen Arbeit durch Muster und fundierte, praxisrelevante Erläuterungen. Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann hat das Kapitel „Erbengemeinschaft“ verfasst.
Zum Buch

 

Erbrecht FormularbuchDas von Uricher herausgegeben Formularbuch zum gesamten Erbrecht enthält neben den zahlreichen Formularen und Mustern ausführliche Erläuterungen, die die praktische Arbeit auch demjenigen erleichtern, der nicht täglich mit erbrechtlichen Fällen befasst ist. Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann hat hier das Kapitel „Ansprüche der Erbengemeinschaft“ verfasst.
Zum Buch

 

Festschrift für Jürgen DamrauIn der zum 70. Geburtstag von Professor Jürgen Damrau von Reimann/Tanck/Uricher herausgegebenen Festschrift hat Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann den Beitrag verfasst „Darf es ein bißchen mehr sein? – Der Wertermittlungsanspruch des § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB im Rahmen des ordentlichen Pflichtteilsanspruches“

 

beck-online Grosskommentar ZivilrechtDer im Zivilrecht von Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann herausgegebene beck-online Grosskommentar ist der erste Grosskommentar, der speziell für die Online-Nutzung entworfen wurde. Die Kommentierungen werden alle drei Monate überarbeitet und aktualisiert.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann kommentiert die §§ 2049-2057a BGB sowie gemeinsam mit Notar Dr. Stephan Szalai die §§ 2032-2048 BGB.
Zum Kommentar