• Sie haben Vermögen und Verwandte im Ausland?
  • Sie haben eine Finca in Spanien?
  • Oder ein Apartment in Florida?
  • Vielleicht ein Depot in Luxemburg?
  • Und eine Stiftung in Liechtenstein?
  • Ihr Sohn lebt London, Ihre Tochter ist schon vor langer Zeit in die Schweiz gezogen?

Die Welt rückt zusammen und es schon lange nichts außergewöhnliches mehr, wenn das Vermögen über mehrere Länder verteilt ist und auch die Familie nicht mehr “um die Ecke” wohnt.
Auch die Europäische Union treibt die Harmonisierung des Erbrechts voran. Durch die EU-Erbrechtsverordnung wird das Europäische Nachlaßzeugnis eingeführt. Zudem ist künftig das Recht des letzten Aufenthaltsortes für den Nachlaß maßgeblich. Praktisch bedeutet dies, daß der Nachlaß des deutschen Rentners, der auf Mallorca lebt, künftig nach spanischem Recht beurteilt werden könnte, wenn er keine Vorkehrungen getroffen hat. Die Europäischen Regelungen traten erst 2015 in Kraft.

Nachlaßgestaltung unter Berücksichtigung internationaler Bezüge ist für uns nichts “exotisches”.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten u.ä. unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bestimmungen der meisten westeuropäischen Länder sowie den USA und Kanada.
Für unsere Mandanten haben wir aber beispielsweise auch Gestaltungen unter Berücksichtigung des Rechts von Südafrika, Nicaragua und Paraguay erfolgreich umgesetzt.

  • Sie haben im Ausland geerbt?
  • Reicht Ihr Erbschein, wenn zum Nachlaß ein Bankkonto in New York gehört?
  • Ihr Vater hat Ihnen neben der Ferienwohnung auf Mallorca einen Weinberg in der Toskana hinterlassen. Wie können Sie das Eigentum auf sich umschreiben lassen?
  • Wir kennen die Antworten auf diese und viele weiteren Fragen und lösen Ihre Probleme, die sich im Zusammenhang mit geerbtem Vermögen im Ausland ergeben.

Ich kann Ihnen helfen: Hier und “vor Ort”, persönlich und mit meinen internationalen Kooperationspartnern.
Ich berate Sie national und international und habe seit vielen Jahren Erfahrung in der Beratung bei Erbfällen und Vermögensübertragungen in

  • Westeuropa (insbesondere Österreich, Schweiz, Luxemburg, Spanien, Italien und Frankreich),
  • USA (insbesondere Kalifornien, New York, Florida) und
  • Kanada.

Verlassen Sie sich auf meine langjährige Erfahrung!