Stephan Rißmann

Erbrecht und Vermögensnachfolge sind seit über zwanzig Jahren die ausschließlichen Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Stephan Rißmann. Er ist regelmäßiger Referent von Fachvorträgen für Anwälte im Erbrecht und Fachbuchautor zahlreicher erbrechtlicher Fachbücher.

Seit der Gründung im Jahr 1995 ist er Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), einer Vereinigung von im Erbrecht tätigen Rechtsanwälten. Im Rahmen eines erstmals 2003 von der DVEV durchgeführten Zertifizierungsverfahrens ist er seitdem einer von zwei DVEV-zertifizierten „Spezialisten im Erbrecht“ aus Berlin. Unmittelbar nachdem die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ möglich gewesen ist, wurde sie ihm 2006 von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen. Mittlerweile werden von der Rechtsprechung weitere Anforderungen zum Führen der Bezeichnung „Spezialist im Erbrecht“ gestellt, die über die Zertifizierung und die Fachanwaltsbezeichnung hinausgehen: Rechtsanwalt Rißmann erfüllt diese Anforderungen und darf sich daher –neben der Fachanwaltsbezeichnung- als „Spezialist im Erbrecht“ bezeichnen.

Gemeinsam mit 13 weiteren ausgewiesenen Spezialisten hat Rechtsanwalt Stephan Rißmann das konzeptionell von ihm entworfene, umfassende Fachbuch „Die Erbengemeinschaft“ verfasst. Es ist 2019 in der dritten Auflage erschienen und hat sich zum Standardwerk entwickelt. Rechtsanwalt Rißmann ist Herausgeber des Gesamtwerks und Autor der Kapitel „Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten“, „Beendigung der Erbengemeinschaft“, „Erbscheinsverfahren, Prozessführung und Zwangsvollstreckung“ sowie „Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare“.

Im „Praxiskommentar Erbrecht“ (Herausgeber Damrau/Tanck). kommentiert Rechtsanwalt Rißmann die §§ 2032-2048 BGB (Erbengemeinschaft). Der zum Zivilrecht von Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann herausgegebene beck-online Grosskommentar ist der erste Grosskommentar, der speziell für die Online-Nutzung entworfen wurde. Die Kommentierungen werden alle drei Monate überarbeitet und aktualisiert. Rechtsanwalt Stephan Rißmann kommentiert hier die §§ 2049-2057a BGB sowie gemeinsam mit Herr Notar Dr. Stephan Szalai die §§ 2032-2048 BGB. Im Fachbuch „Fachanwalt für Erbrecht“ (Herausgeber Bonefeld/Wachter) sowie im „Formularbuch Erbrecht“ (Herausgeber Uricher) verfaßt er die Kapitel „Die Erbengemeinschaft„. Bei Deutschlands größter Fachzeitschrift für Erbrecht „ZErb“ (Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis) ist er Mitglied des Beirats. Mehr zu den von Rechtsanwalt Rißmann verfassten Publikationen finden Sie hier.

Rechtsanwalt Stephan Rißmann ist Fachreferent im Erbrecht für die Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), die DeutscheAnwaltAkademie (DAA), das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI), Juristische Fachseminare, Gesellschaft für Juristen-Information (GJI), Rechtsanwaltskammern (z.B. RAK Berlin, RAK Celle, RAK Düsseldorf, RAK Mecklenburg-Vorpommern, RAK Stuttgart), örtliche Anwaltsvereine (z.B. Saarländischer Anwaltsverein), Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie für gemeinnützige Organisationen im gesamten Bundesgebiet (z.B.  Malteser Hilfsdienst, Welthungerhilfe, NaBu uvm). Aktuelle Seminarthemen und -termine finden Sie hier, eine Auswahl von Themen der Vergangenheit hier. Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Sebastian Höhmann leitet er das Netzwerk Erbrecht von JUC in Berlin.

Rechtsanwalt Stephan Rißmann hält seit Jahren mehrtägige Seminare zur Aus- und Fortbildung von Testamentsvollstreckern. Er ist selbst als Testamentsvollstrecker tätig und übernimmt Vertretungen für und gegen Testamentsvollstrecker.

Von Anbeginn und ohne Unterbrechung wird Rechtsanwalt Rißmann bis heute in den Focus-Anwaltslisten zum Erbrecht geführt. Erstmals wurde er im Jahr 2000 in der Liste „100 Anwälte im Erbrecht“ verzeichnet.  Rechtsanwalt Rißmann ist der einzige Rechtsanwalt aus Berlin und Brandenburg, der in sämtlichen Anwaltslisten von Focus seit 2000 zum Erbrecht genannt wurde.

2019 nennt die Wirtschaftswoche die Kanzlei unter den 30 renommiertesten Kanzleien im Erbrecht und Rechtsanwalt Rißmann unter den 33 besonders empfohlenen Anwälten in Deutschland („Top Kanzlei Erbrecht“).

Die Wirtschaftszeitschrift Capital und Statista haben seine Kanzlei seit 2020 als „Beste Anwaltskanzlei“ im Rechtsgebiet Erbrecht ausgezeichnet (zuletzt im Jahr 2023, neben 63 weiteren Kanzleien auf der Basis von über 4.000 Empfehlungen von Anwälten ).