Die Bedeutung eines Erbscheins wird häufig überschätzt. Er ist letztlich lediglich ein Ausweis, daß jemand Miterbe geworden ist. Es ist eine Art Gutachten.

Ein falscher Erbschein wird durch Zeitablauf nicht richtig. Ein richtiger Erbschein kann auch nach Jahren noch angriffen werden.

Das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins wird wesentlich vom Gericht bestimmt – weniger vom Antragsteller. Die Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeiten im Erbscheinverfahren sind deutlich geringer als im Zivilprozeß. Um so wichtiger ist es, in heiklen, insbesondere streitigen Fällen, alle Möglichkeiten als Antragsteller oder Beteiligter optimal zu nutzen.

Vertrauen Sie unserer jahrelangen strategischen Erfahrung – beispielsweise bei Verfahren zu Fragen der Testierfähigkeit, Anfechtung wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten oder Irrtums über das Verhalten eines eingesetzten Erben.

Rechtsanwalt Rißmann referiert u.a. in den Fachanwaltslehrgängen Erbrecht zum Thema „Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung“ und hält Vorträge für die großen deutschen Fachanbieter erbrechtlicher Seminare zum Thema Erbprozeß und Erbscheinverfahren.

Gemeinsam mit Ihnen erreichen wir das angestrebte Ziel.