Über Sieg oder Niederlage entscheiden im Pflichtteilsrecht fundierte erbrechtliche Kenntnisse, Erfahrungen und eine durchdachte Strategie. So erreiche ich für Sie ein optimales Ergebnis!

Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine individuelle Strategie und wähle taktische Mittel aus, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und durchzusetzen. Ich kann Sie bundesweit beraten und vertreten- bei außergerichtlichen Verhandlungen ebenso wie im Pflichtteilsprozeß. Sollten Sie nicht persönlich in meine Kanzlei kommen können, werden wir über Video-Gespräch oder Telefon zusammen das Vorgehen beraten.

Als Fachanwalt für Erbrecht  und Spezialist im Erbrecht (DVEV) verfüge ich über das notwendige Wissen und über 20 Jahre Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung.
Im Rahmen von Fachseminaren der Aus- und Fortbildung bilde ich seit mehr als fünfzehn Jahren andere Rechtsanwälte u.a. im Bereich der Strategien und Taktiken im pflichtteilsrechtlichen Mandat aus. Der Schwerpunkt meiner erbrechtlichen Tätigkeit liegt in der streitigen Auseinandersetzung – außergerichtlich und gerichtlich.

Möchten Sie noch ein paar Fakten zum Pflichtteilsanspruch kennenlernen?

Der Pflichtteil steht dem Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner und den Abkömmlingen, also den Kindern zu. Die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Kinder hinterläßt. Geschwister, Nichten und Neffen sind nie pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte des Wertes des Nachlasses und muß in Geld bezahlt werden.
Das wußten Sie bereits?

Sie wollen wissen,

  • wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen?
  • wieviel Ihnen zusteht?
  • welche Zuwendungen, die Sie zu Lebzeiten erhalten haben, Sie sich anrechnen lassen müssen?
  • was Sie im Verhältnis zu Ihren Geschwistern erhalten, die bereits vor über 10 Jahren Geld und sonstige Vermögenswerte von Ihren Eltern erhalten haben (Ausgleichung)?
  • was mit Vermögen ist, das die Eltern zu Lebzeiten verschenkt haben (Pflichtteilsergänzung)?
  • was Ihnen als enterbter Ehegatte zusteht (konkreter Zugewinnausgleich)?
  • ob man bei einem Berliner Testament überhaupt seinen Pflichtteil geltend machen kann?
  • welche Auswirkungen eine Pflichtteilsstrafklausel haben können?
  • welchen Inhalt eine Nachlaßverzeichnis haben muß?

Oder geht es Ihnen darum,

  • möglichst wenig an einen Pflichtteilsberechtigten auszukehren?
  • oder gar nichts mehr zu zahlen?
  • durch geschicktes lebzeitiges Vorgehen den Pflichtteil eines Kindes zu verringern?

Dann lassen Sie uns miteinander sprechen! Einen Termin können Sie direkt telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular vereinbaren oder Sie klicken auf die Symbole am oberen Seitenrand.