Wenn Sie es nicht regeln, regelt das Gesetz für Sie: Ohne ein Testament (oder eine ähnliche sog. „Verfügung von Todes wegen“) tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erbt vielleicht Ihr Bruder, zu dem Sie bereits seit Jahrzehnten aus gutem Grund keinen Kontakt mehr haben, oder Ihr Ehemann, von dem Sie zwar getrennt leben, aber nicht geschieden sind.
„Gesetzliche Erbfolge“ bedeutet auch, daß Ihr Vermögen vollständig „zu Geld“ gemacht werden muß, damit es auf die Erben gleichmäßig verteilt werden kann. Mehrere Erben müssen die Abwicklung des Nachlasses einvernehmlich vornehmen. Stellen Sie sich nur vor, wie schwierig es manchmal ist, für mehrere Personen nur einen freien einzigen Termin zu finden! Und nun sollen sie sich auf Dauer verständigen, gemeinsam Ihr gesamtes Vermögen einstimmig zu veräußern und zu verteilen?

Sie haben die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag durchdachte Regelungen zu treffen. Dadurch können Sie insbesondere die Verteilung Ihres Vermögens auf bestimmte, Ihnen nahestehende Personen anordnen. Sie können aber z. B. auch bestimmen, wie die Abwicklung des Nachlaßes erfolgen soll oder eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die diese Aufgaben verläßlich übernimmt (Testamentsvollstrecker).

Ich habe jahrzehntelange Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Daher kann ich Ihnen Lösungen anbieten, die Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen. Eine letztwillige Verfügung von Todes wegen ist niemals „eine Lösung von der Stange“. Gerade das so gerne und oft testierte Berliner Testament (meist in der Form, daß sich Eheleute gegenseitig bedenken und als Schlußerben ein gemeinsames Kind benennen), birgt Probleme, die nur von wenigen bedacht werden. Ich werde Sie auf Probleme aufmerksam machen, an die Sie bislang nicht einmal gedacht haben, aber ich werde Ihnen auch Lösungen für diese Probleme anbieten.

Ich unterstütze Sie bei der Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens, der Gründung einer Stiftung, aber auch bei lebzeitigen Regelungen. Ich präsentiere Ihnen nicht nach einem kurzen Gespräch „das einzig wahre Ergebnis“, sondern erarbeite gemeinsam mit Ihnen das Optimum für Sie und für die Personen, die Ihnen wichtig sind – zum Schutz des Familienfriedens und der Gemeinsamkeit unter den Erben – und zur Wahrung Ihres Vermögens.
Das Ziel unseres Handelns ist dabei stets, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen – unter persönlichen, wirtschaftlichen, erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten.