Die Testamentsvollstreckung ist richtig eingesetzt – fast – ein Allheilmittel, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlaßes zu gewährleisten. In vielen Ländern erhält der Erbe den Nachlaß sogar erst von einem vorläufigen Verwalter (vergleichbar mit dem Testamentsvollstrecker) und kann über den Nachlaß vorher nicht verfügen.
Bei minderjährigen Erben ist Testamentsvollstreckung geradezu ein „Muß“, aber auch, wenn mehrere Erben vorhanden sind und anzunehmen ist, daß beispielsweise aufgrund räumlicher Entfernung der Erben eine Verteilung des Nachlaßes nicht problemlos wird erfolgen können.

Die Entscheidungsgewalt des Testamentsvollstreckers ist seine Stärke. Sie ermöglicht eine zügige Abwicklung des Nachlaßes oder auch einen langfristigen Schutz des geerbten Vermögens vor dem Zugriff Dritter.
Diese Machtfülle des Testamentsvollstreckers birgt zugleich Gefahren für die Erben. Aber der Erbe ist einem Testamentsvollstrecker nicht rechtlos ausgeliefert.

Sind Sie Erbe, kann ich Sie unterstützen, Ihre Interessen gegenüber einem Testamentsvollstrecker zu wahren und durchzusetzen.
Sind Sie selber Testamentsvollstrecker berate und vertrete ich Sie bei der Erfüllung Ihrer anspruchsvollen Aufgabe und wehre unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie ab.

Durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) bin ich zusätzlich ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker und werde in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegt. Außerdem bin ich „Spezialist im Erbrecht“ sowie „Fachanwalt für Erbrecht“. Seit mehreren Jahren halte ich (neben vielen anderen erbrechtlichen Themen)  mehrtägige Seminare zur Aus- und Fortbildung von Testamentsvollstreckern im gesamten Bundesgebiet.