Einer der anspruchsvollsten Prozesse überhaupt – sowohl für den Mandanten, als auch für den Anwalt.

Wenn sich eine Klage nicht vermeiden läßt, taktisch eventuell sogar erforderlich ist oder Sie selbst verklagt werden, müssen Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, der als Ihr Partner seine ihm berufsrechtlich aufgetragene Verpflichtung Ernst nimmt:
Die konsequente Durchsetzung einzig und allein Ihrer Interessen und Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden legalen rechtlichen Mittel.
In jedem gerichtlichen Verfahren kommt es auch auf die Taktik an, mit der Ihr Rechtsanwalt das Verfahren für Sie führt. Es nutzt Ihnen nichts, das „Recht auf Ihrer Seite” zu haben, wenn dies dem Gericht nicht vermittelt werden kann.
In kaum einem anderen Verfahren aber sind Kläger und Beklagter auch seelisch derart berührt, wie in einem Erbprozeß. Jahrelange Auseinandersetzungen können zur Resignation führen, obwohl man eigentlich die „besseren Karten“ hat.

Im Erbrechtsprozeß bedarf es daher nicht nur einer umfassenden Kenntnis der rechtlichen Materie, sondern auch Erfahrung, um den Prozeß taktisch so zu führen, daß für Sie ein erfolgreiches Ergebnis erzielt wird.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann ist Dozent der DeutschenAnwaltAkademie (DAI) für den Fachanwaltslehrgang Erbrecht, dort u.a. „Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung“, Referent der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), dort u.a. für das Thema „Strategie und Taktik bei Erbprozeß, Erbscheinsverfahren und Teilungsversteigerung“, für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI), dort u.a. „Der Erbrechtsprozeß“
Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann führt die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ und „Spezialist im Erbrecht, zertifiziert durch die DVEV“.