Meine Kanzlei ist auf Erbrecht in höchstem Maße spezialisiert, wie nur sehr wenige andere Kanzleien in Deutschland.
Jeder Rechtsanwalt der Kanzlei hat im Erbrecht eine weitere Spezialisierung, wie z.B. Verhandlungs- und Prozeßführung, Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Recht der Erbengemeinschaft.

Als Fachdozent für Erbrecht referiere ich regelmäßig vor Rechtsanwälte und Notaren. In der erbrechtlichen Fachliteratur veröffentliche ich regelmäßig.

Meine Kanzlei vertritt Privatleute und gemeinnützige Organisationen. Wir beraten Mitglieder von europa- und weltweit bekannten Unternehmen und sind aufgrund unserer internationalen Kooperationspartner in der Lage, Ihre Interessen weltweit zu vertreten.